Dienstwagen und Homeoffice: Arbeitnehmer können ihren 0,03-%-Nutzungsvorteil mindern
Können Arbeitnehmer ihren Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen, müssen sie einen geldwerten Vorteil versteuern. Bei Anwendung der sogenannten 1-%-Regelung muss monatlich pauschal 1 % des